Transferzentren
Asylsuchende, die in einem anderen EU-Land bereits einen Asylantrag gestellt haben, werden in Gebäuden der Bundespolizei an der bayrisch-österreichischen Grenze für höchstens 48 Stunden untergebracht/festgehalten und dann in das entsprechende Land zurückgeschickt. Dazu muss es ein Verwaltungsabkommen mit dem Land, in das sie zurückgeschickt werden, geben: Das ist bisher mit Spanien und Griechenland abgeschlossen; ein Abkommen mit Italien ist geplant.
Transitzentren (in Bayern: Ankerzentren)
Am 21.3.2017 hat der bayrische Ministerrat beschlossen, an der deutsch-österreichischen Grenze Transitzentren für Geflüchtete mit geringer Bleibeperspektive einzurichten. Eingereiste müssen dort bis zur Entscheidung des > BAMF und im Fall einer Ablehnung bis zur Ausreise bleiben; das können bis zu 24 Monate sein.
Manching (2015 eingerichtet) gilt als Vorbild für die > Ankerzentren und ist seit dem 1.8.2018 in ein Ankerzentrum umgewandelt worden.
> Wir GRÜNEN wollen
keine Transit-, Transfer- oder Ausreisezentren und lehnen getrennte Unterbringung nach Bleibeperspektive ab.