Wohnen
In Bayern werden seit dem 1.8.2018 alle neu ankommenden Geflüchteten bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens zentral in > Ankerzentren untergebracht. Dort sind 1000 bis 1.500 Geflüchtete untergebracht; es gibt keine Kochmöglichkeiten (es werden Essenspakete ausgegeben); die Unterbringung soll maximal 18 Monate dauern; Ehrenamtliche, Vereine haben keinen Zugang (etwa zur Sozial- und Rechtsberatung).
Erst nach dem positiven Abschluss des Asylverfahrens (= Asylgewährung oder Anerkennung als Flüchtling) dürfen sich Geflüchtete eine eigene Wohnung suchen. Sie müssen jedoch in dem Bundesland bleiben, in dem ihr Asylverfahren durchgeführt wurde - so ist es im > Migrationspaket, Punkt 6, gültig ab 12. Juli 2019, festgelegt.
> Geflüchtete, die aus den Unterkünften/Ankerzentren ausziehen dürfen bzw. müssen und sich in Deutschland weiterhin rechtmäßig aufhalten, sind dabei allen anderen Wohnungssuchenden gleichgestellt - d.h. sie müssen selbst eine Wohnung finden.